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Kartoffel

Kartoffelkrebs

Der Kartoffelkrebs, der durch den bodenbürtigen Pilz Synchytrium endobioticum (Schilb.) Perc. verursacht wird, gehörte in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in Deutschland zu den wichtigsten Kartoffelkrankheiten. Mit Ausnahme der Wurzel können alle Organe der Kartoffelpflanze befallen werden. Die Folgen der Infektion sind starke Ertrags- und Qualitätsminderungen des Erntegutes.

Durch die Ausbildung von Dauersporangien kann der Pilz unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland mehr als 15 Jahre im Boden überleben. Die Ausbreitung des Krebserregers über große Entfernungen erfolgt meistens mit kontaminiertem oder infiziertem Pflanzgut. In fast allen Ländern mit Kartoffelanbau wird der Kartoffelkrebs als Quarantäne-Schaderreger eingestuft. Neben phytosanitären und quarantänetechnischen Maßnahmen bedeutet Sortenresistenz eine der sichersten Vorkehrungen gegen eine Infektion von Kartoffelknollen und -pflanzen.

Durch die Ausbildung von Pathotypen wird die Züchtung von resistenten Sorten erschwert. Die Krebsresistenzprüfung wird von der Biologischen  Bundesanstalt nach der Glynne-Lemmerzahl-Methode unter Laborbedingungen durchgeführt.

Grundlage für die Bewertung der Sorten sind Resistenz- bzw. Anfälligkeitsreaktionen. Seit 1997 wird die Kartoffelkrebsresistenz mit den Pathotypen 1, 2, 6 und 18 ermittelt, da Krebsherde mit anderen Pathotypen nicht mehr vorhanden sind. Bei Sorten, die vor 1997 zugelassen wurden, sind auch Resistenzen gegenüber weiteren Pathotypen aufgeführt. Fehlende Resistenz ist durch einen Strich gekennzeichnet.

Quelle: Bundessortenamt - Hannover